Hundefutter - unsere Empfehlung für eine gesunde Ernährung
Hütehunde und Treibhunde – FCI-Gruppe 1
Selbst bei höchster Anspannung bewegen sich Hütehunde und Treibhunde ruhig und schleichend, um Panik- und Fluchtreaktionen bei der zu hütenden Herde zu vermeiden. Vor allem bei Großtierherden, die häufig zusätzlich von berittenden Hirten bewacht werden, ist es für den Hund lebensnotwendig, schnell zu reagieren und stets aufmerksam zu sein.
Bei Hütehundwettbewerben stellen die Hütehunde ihre hohe Intelligenz unter Beweis. Unter anderem sind die Hunde in der Lage zwischen 20 unterschiedlichen Pfiff- und Stimmkommandos zu unterscheiden.
Werden Hütehunde und Treibhunde als Haustiere gehalten, ist Beschäftigung die wichtigste Aufgabe des Hundehalters. Es ist unbedingt erforderlich, dass die vielseitigen, intelligenten Hütehunde ausreichend gefordert werden. Dabei ist viel Auslauf genauso wichtig, wie abwechlsungsreiche Aufgaben. Eine vielseitige Ausbildung oder Agility sind bespielsweise geeignete Maßnahmen zur sinnvollen, förderlichen Beschäftigung dieser Hunde.
Bearded Collie oder Border Collie sind typische Hunderassen, die den Hütehunden zugeordnet werden. Sie dienen insbesondere der Bewachung von Schafherden. Zu den Treibhunderassen gehört beispielsweise der Australian Cattle Dog. Diese Hunde werden zum Treiben von Rinderherden eingesetzt.
Treibhunde werden zum Teil dazu verwendet, die Viehherden über längere Strecken zu treiben. Sie sind außerdem in der Lage, verloren gegangene Tiere, die den Anschluss an die Herde verpasst haben, aufzustöbern und zurück zur Herde zu bewegen. Außerdem machen die Treibhunde kranke Tiere in der Herde ausfindig und holen sie aus der Herde heraus.
Durch die unterschiedliche Herkunft und verschieden gelagerte Aufgaben, sind Hunderassen, die zu den Hütehunden und Treibhunden gehören, im Erscheinungsbild teilweise ziemlich verschieden.
Heutzutage werden Hunderassen der FCI-Gruppe 1 häufig als Gebrauchshunde eingesetzt. Bestes Beispiel dafür ist der Deutsche Schäferhund, der hervorragende Arbeit als Blindenhund, Rettungshund oder Polizeihund leistet.
Bei Hunderassen der FCI-Gruppe 1
wird nach zwei Sektionen unterschieden:
- Sektion 1 – Schäferhunde
- Sektion 2 – Treibhunde
(ausgenommen: Schweizer Sennenhunde)